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   VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03   

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VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03 (https://dejure.org/2005,64032)
VG Halle, Entscheidung vom 22.06.2005 - 2 A 33/03 (https://dejure.org/2005,64032)
VG Halle, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 2 A 33/03 (https://dejure.org/2005,64032)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
    Nicht hinnehmbar sind insbesondere Abgabentatbestände, die es wegen ihrer Unbestimmtheit eines Rechtsbegriffes nicht ermöglichen, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine vorhersehbare und damit willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen, wenn mit anderen Worten die Entscheidung über den Umfang der einem Bürger obliegenden Abgabenverpflichtung letztlich in die Hand der Behörde gelegt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2000 - 11 B 61.99 - juris; vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209, 215; Beschluss vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205, 212 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; Beschluss vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106, 120 [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86] ).

    Die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Begriffsbestimmung nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert; es genügt, wenn die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1988 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99

    Wiederbeschaffungszeitwert

    Auszug aus VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
    Nicht hinnehmbar sind insbesondere Abgabentatbestände, die es wegen ihrer Unbestimmtheit eines Rechtsbegriffes nicht ermöglichen, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine vorhersehbare und damit willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen, wenn mit anderen Worten die Entscheidung über den Umfang der einem Bürger obliegenden Abgabenverpflichtung letztlich in die Hand der Behörde gelegt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2000 - 11 B 61.99 - juris; vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209, 215; Beschluss vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205, 212 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; Beschluss vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106, 120 [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86] ).

    Der Normgeber genügt bei der Abgabenrechtsregelung aber noch dem Bestimmtheitsgebot, wenn er die wesentlichen Bestimmungen über die Abgabe mit hinreichender Genauigkeit trifft; er braucht nicht jede einzelne Frage zu entscheiden und ist hierzu angesichts der Kompliziertheit der zu erfassenden Vorgänge oft auch nicht in der Lage (BVerwG, Beschluss vom 10. April 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 46.89

    Straßenfluchtlinien als einziger Festsetzungsinhalt eines (übergeleiteten)

    Auszug aus VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
    Maßgeblich ist insoweit eine auf die Gesamtumstände abstellende Betrachtungsweise des konkreten Einzelfalls, weil nur auf dieser Grundlage erkannt werden kann, ob durch die Abweichung eine Grenze überschritten worden ist, von der anzunehmen ist, ihrer Einhaltung komme aus Sicht des Planers ausschlaggebende Bedeutung zu ( BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1991 - 8 C 46.89 - NVwZ 1991, 1092; vgl. zu Vorstehendem: Driehaus, a.a.O., § 7 Rdnr. 37).
  • BVerwG, 16.07.1982 - 8 B 35.82

    Erschließungsaufwand - Zuwendungen - Beiträge - Zweckgebundene Mitte - Anlieger -

    Auszug aus VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
    Zwar bedeutet dieser Begriff nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 16. Juli 1982 - 8 B 35/82 - NVwZ 1983, 152) "nicht durch Zuwendungen von dritter Seite gedeckt".
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
    Das Rechtsstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 3 GG ) verlangt, dass Ermächtigungen zum Erlass belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand und Ausmaß hinreichend bestimmt sind, so dass die Eingriffe messbar und für den Bürger hinreichend voraussehbar und berechenbar sind (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. nur BVerfGE 8, 274, 325).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
    Eine Planunterschreitung ist anzunehmen, wenn die tatsächlich angelegte Straße in Länge und/oder Breite hinter den für die entsprechende Anlage getroffenen Festsetzungen zurückbleibt ( BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176, 186 f.; BayVGH, Urteil vom 30. Januar 1992 - 6 B 88.2083 - NVwZ-RR 1992, 579; Driehaus, a.a.O. § 7 Rdnr. 32).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
    Nicht hinnehmbar sind insbesondere Abgabentatbestände, die es wegen ihrer Unbestimmtheit eines Rechtsbegriffes nicht ermöglichen, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine vorhersehbare und damit willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen, wenn mit anderen Worten die Entscheidung über den Umfang der einem Bürger obliegenden Abgabenverpflichtung letztlich in die Hand der Behörde gelegt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2000 - 11 B 61.99 - juris; vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209, 215; Beschluss vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205, 212 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; Beschluss vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106, 120 [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86] ).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
    Der Begriff der Erschließungsanlage stellt auf eine "natürliche Betrachtungsweise" ab; maßgebend ist das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild, zum Beispiel die Straßenführung, die Straßenbreite, die Straßenlänge oder etwa die Straßenausstattung ( BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1991 - 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53), nicht aber eine zum Beispiel lediglich "auf dem Papier stehende" planerische Festsetzung.
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
    Nicht hinnehmbar sind insbesondere Abgabentatbestände, die es wegen ihrer Unbestimmtheit eines Rechtsbegriffes nicht ermöglichen, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine vorhersehbare und damit willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen, wenn mit anderen Worten die Entscheidung über den Umfang der einem Bürger obliegenden Abgabenverpflichtung letztlich in die Hand der Behörde gelegt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2000 - 11 B 61.99 - juris; vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209, 215; Beschluss vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205, 212 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; Beschluss vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106, 120 [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86] ).
  • VGH Bayern, 30.01.1992 - 6 B 88.2083

    Erforderlichkeit der seitens der Gemeinde in Ansatz gebrachten

    Auszug aus VG Halle, 22.06.2005 - 2 A 33/03
    Eine Planunterschreitung ist anzunehmen, wenn die tatsächlich angelegte Straße in Länge und/oder Breite hinter den für die entsprechende Anlage getroffenen Festsetzungen zurückbleibt ( BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176, 186 f.; BayVGH, Urteil vom 30. Januar 1992 - 6 B 88.2083 - NVwZ-RR 1992, 579; Driehaus, a.a.O. § 7 Rdnr. 32).
  • VG Göttingen, 25.02.2004 - 2 A 268/03

    Abschöpfung; Belastungen; Bewilligungszeitraum; Erhöhung; Härte; Lebensunterhalt;

    Diese Bescheide waren Gegenstand des Verfahrens 2 A 33/03, das in der heutigen mündlichen Verhandlung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze in diesem und dem Verfahren 2 A 33/03 sowie die jeweiligen Verwaltungsvorgänge der Beklagtenseite Bezug genommen.

    Denn die Fehlerhaftigkeit dieser Ansicht hätte sich dem Kläger gerade in Anbetracht seiner Vorbildung als Bankkaufmann sowie des Umstandes, dass er durch den Erwerb von sozialhilferechtlicher Fachliteratur auf dem Gebiet der Sozialhilfe offenbar besonders kundig war (vgl. Blatt 102 der Beiakten F im Verfahren 2 A 33/03), aufdrängen müssen.

  • VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155

    Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers

    Er nahm insbesondere auf ein Urteil des VG Halle vom 22. Juni 2005 (2 A 33/03 - juris Rn. 46 ff.) Bezug, bei dem Grundstückseigentümer auf Grund einer groben Schätzung der voraussichtlichen Erschließungskosten im Rahmen einer Ablösevereinbarung mit der Gemeinde, die vor der abschließenden Ermittlung der Kosten für eine Heranziehung geschlossen worden war, überhöhte Ablösebeträge gezahlt hatten, die den gesamten umlegungsfähigen Aufwand deckten, und die als "freiwillige höhere Beiträge" angesehen wurden.
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